Minijob ab 2027: was Arbeitgeber zum Jahreswechsel tun
Stand: 21. Oktober 2026 · Überblick mit Quellen, keine Rechts- oder Lohnberatung
Kurz gesagt
- Mindestlohn: ab 1. Januar 2027 14,60 € je Stunde (2026: 13,90 €).
- Minijob-Grenze: ab 2027 633 € im Monat (2026: 603 €), weil die Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist.
- Stundenlohn prüfen: Wer heute 13,90 € zahlt, muss für Arbeit ab Januar 14,60 € zahlen.
- Monatspauschale prüfen: Eine feste Pauschale von 603 € deckt 2027 nur noch rund 41 Stunden zum Mindestlohn.
- Stunden zum Mindestlohn: bleiben bei höchstens rund 43 im Monat – 2026 wie 2027.
Was sich zum 1. Januar 2027 ändert
Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung legt zwei Stufen fest: „Der Mindestlohn beträgt 1. ab 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde, 2. ab 1. Januar 2027 14,60 Euro brutto je Zeitstunde.“ (§ 1 MiLoV5)
Die Geringfügigkeitsgrenze folgt dem Mindestlohn: Sie ergibt sich aus dem Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV).
| 2026 | 2027 | |
|---|---|---|
| Mindestlohn je Stunde | 13,90 € | 14,60 € |
| Rechnung | 13,90 × 130 ÷ 3 = 602,33 | 14,60 × 130 ÷ 3 = 632,67 |
| Minijob-Grenze im Monat | 603 € | 633 € |
| Höchstens Stunden zum Mindestlohn | 43,38 (43 Std. 22 Min.) | 43,35 (43 Std. 21 Min.) |
Die Grenze ist hier aus der gesetzlichen Formel gerechnet. Die amtliche Bekanntgabe der Grenze für 2027 erfolgt durch das Bundesarbeitsministerium; maßgeblich ist der dort bekannt gemachte Betrag.
Checkliste für den Jahreswechsel
1. Stundenlohn auf mindestens 14,60 € anheben
Der Mindestlohn gilt unmittelbar, auch ohne Änderung des Arbeitsvertrags. Maßgeblich ist der Tag, an dem gearbeitet wird: Stunden im Dezember 2026 zum alten, Stunden ab 1. Januar 2027 zum neuen Satz – auch wenn der Dezember-Lohn erst im Januar ausgezahlt wird. Ausgezahlt sein muss der Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats (§ 2 Abs. 1 MiLoG). Branchen-Mindestlöhne oder Tarifverträge können höher liegen.
2. Feste Monatspauschalen nachrechnen
Viele Minijobs laufen mit einem festen Betrag pro Monat. Dann gilt: Pauschale ÷ Mindestlohn = höchstens bezahlbare Stunden. Ein Beispiel:
| Pauschale | 2026 (13,90 €) | 2027 (14,60 €) |
|---|---|---|
| 603 € | bis 43,38 Stunden | bis 41,30 Stunden |
| 633 € | (über der Grenze 2026) | bis 43,35 Stunden |
Wer 2026 mit 603 € für 43 Stunden plant, muss 2027 entweder die Pauschale erhöhen (43 × 14,60 € = 627,80 €, das passt unter 633 €) oder die Stunden auf höchstens 41 senken. Ob und wie der Vertrag angepasst wird, klären Sie mit Ihrem Lohnbüro.
3. Wer mehr als den Mindestlohn zahlt: Spielraum nutzen
Bei einem Stundenlohn über dem Mindestlohn wächst der Spielraum, wenn der Lohn gleich bleibt: Bei 15,00 € je Stunde passen 2026 höchstens 40,2 Stunden unter 603 €, 2027 höchstens 42,2 Stunden unter 633 €. Für Ihren eigenen Stundenlohn rechnet das der Minijob-Stundenrechner (2026 und 2027 umschaltbar).
4. Einsatzplanung für Januar prüfen
Ob die Grenze eingehalten wird, beurteilt sich nach dem regelmäßigen Verdienst. Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres unschädlich, bis zur Höhe der Grenze (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengerechnet (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Planen Sie Schichten für Januar daher gleich mit dem neuen Stundenlohn.
5. Arbeitszeitkonto: Ausgleich im Blick behalten
Wer Mehrstunden auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto sammelt, muss sie innerhalb von zwölf Kalendermonaten ausgleichen, durch bezahlte Freizeit oder Bezahlung; pro Monat dürfen höchstens 50 Prozent der vereinbarten Arbeitszeit auf das Konto (§ 2 Abs. 2 MiLoG). Stunden aus 2026, die 2027 bezahlt werden, gehören in die Rechnung für Mindestlohn und Grenze. Das ist ein Fall fürs Lohnbüro.
6. Stundenzettel für 2027 bereitlegen, 2026 aufbewahren
Die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG ändert sich zum Jahreswechsel nicht: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach dem Arbeitstag (Aufzeichnungspflicht bei Minijobs). Die Stundenzettel von 2026 bleiben aufbewahrungspflichtig (7-Tage-Frist und Aufbewahrung). Für Januar 2027 gibt es den Monats-Stundenzettel mit Datum und Wochentag kostenlos.
Und die elektronische Zeiterfassung?
Über eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes mit elektronischer Aufzeichnung wird seit Jahren gesprochen. Stand 21. Oktober 2026 gibt es dazu Entwürfe, aber kein beschlossenes Gesetz. Für Minijobs gilt bis auf Weiteres § 17 MiLoG: Die Form der Aufzeichnung ist frei, Papier ist erlaubt (Papier, Excel oder App). Wir aktualisieren diesen Abschnitt, sobald sich daran etwas ändert.
Kostenlose Vorlagen zum Ausdrucken oder als CSV · Minijob-Stundenzettel nach § 17 MiLoG: Aushilfen tragen Beginn, Ende und Pause per Link auf dem Handy selbst ein, das Programm weist auf die 7-Tage-Frist hin, und am Monatsende gibt es den Stundenzettel als PDF oder CSV. Das Programm gibt nur Hinweise, die Verantwortung bleibt beim Betrieb.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnberatung. Tarifverträge, Branchen-Mindestlöhne und Betriebsvereinbarungen können abweichende Regeln enthalten. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihr Lohnbüro, Ihre Steuerberatung oder die Minijob-Zentrale.