Minijob-Rechner: wie viele Stunden im Monat?

Stand: 20. Oktober 2026 · Rechenhilfe mit Quellen, keine Rechts- oder Lohnberatung

Kurz gesagt

Rechner

So wird gerechnet

Die Verdienstgrenze für Minijobs (Geringfügigkeitsgrenze) hängt seit Oktober 2022 am Mindestlohn. § 8 Abs. 1a SGB IV legt sie als das Monatsentgelt fest, das bei zehn Wochenstunden zum Mindestlohn erzielt wird; berechnet wird sie, indem „der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet“ wird (§ 8 SGB IV). Die Höhe des Mindestlohns steht in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (§ 1 MiLoV5).

20262027
Mindestlohn je Stunde13,90 €14,60 €
× 130 ÷ 3602,33 €632,67 €
aufgerundet = Grenze im Monat603 €633 €
Stunden zum Mindestlohn (Grenze ÷ Lohn)43,38 Std.43,35 Std.

Die Stunden je Woche rechnet der Rechner mit 13 Wochen je 3 Monate um (Monatsstunden × 3 ÷ 13). Das ist eine Durchschnittsrechnung; in Monaten mit fünf Wochen verteilen sich dieselben Stunden auf mehr Wochen.

Wichtig für 2027

Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Grenze. Zum Mindestlohn bleibt die Stundenzahl deshalb fast gleich (43,38 Stunden 2026, 43,35 Stunden 2027). Wer heute schon mehr als den Mindestlohn zahlt, sollte die Stunden zum Jahreswechsel trotzdem neu rechnen: Bei einem Stundenlohn ab 14,60 € bleibt der Lohn gleich, die Grenze steigt aber von 603 € auf 633 € – es passen rund 5 % mehr Stunden hinein (bei 15,00 €: 42,2 statt 40,2 Stunden). Liegt der Lohn zwischen 13,90 € und 14,60 €, muss er auf mindestens 14,60 € steigen; die erlaubten Stunden steigen dann auf 43,35.

Was der Rechner nicht berücksichtigt

Warum Stunden aufzeichnen?

Bei Minijobs verlangt § 17 MiLoG, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren (Aufzeichnungspflicht bei Minijobs). Aus diesen Aufzeichnungen ergibt sich auch, ob die geplanten Stunden zur Verdienstgrenze passen.

Kostenlose Stundenzettel-Vorlage zum Ausdrucken oder als CSV · Minijob-Stundenzettel nach § 17 MiLoG: Beschäftigte tragen ihre Zeiten selbst per Link ein, Sie sehen die Monatssumme je Person und laden sie als PDF oder CSV herunter.

Dieser Rechner ist eine Rechenhilfe mit den oben genannten Beträgen und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnberatung. Ob eine Beschäftigung geringfügig ist, beurteilt Ihr Lohnbüro bzw. die Minijob-Zentrale.