Minijob-Stundenzettel nach § 17 MiLoG

Technische und organisatorische Maßnahmen und Löschkonzept

Anlage 2 zur Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung · Stand: 15. Oktober 2026 · gilt ab Freischaltung der Registrierung

Diese Seite beschreibt, was Minijob-Stundenzettel nach § 17 MiLoG tatsächlich tut, um Zeiterfassungsdaten zu schützen (Art. 32 DSGVO). Auftragsverarbeiter ist die WS West Solar UG (haftungsbeschränkt), Marke WestLabs AI, Am Krieler Dom 4, 50935 Köln.

1. Maßnahmen

BereichMaßnahme
ZutrittskontrolleBetrieb ausschließlich im Rechenzentrum des Hosters ALL-INKL.COM in Deutschland; die physischen Maßnahmen richten sich nach den Angaben des Hosters. Eigene Server oder Datenträger mit Kundendaten gibt es nicht.
ZugangskontrolleAnmeldung des Unternehmens mit E-Mail-Adresse und Passwort; Passwörter nur als Hash (PHP password_hash); Sitzungs-Cookie mit den Attributen Secure, HttpOnly und SameSite; vorübergehende Sperre nach wiederholten Fehlversuchen; Passwort zurücksetzen nur über einen einmal nutzbaren, eine Stunde gültigen Link an die E-Mail-Adresse des Kontos.
ZugriffskontrolleStrikte Trennung der Kundenkonten: Jede Datenbankabfrage ist auf das eigene Konto beschränkt. Beschäftigte sehen über ihren persönlichen Eintragslink nur ihre eigenen Einträge und deren Änderungen. Der Eintragslink ist zufällig (mindestens 128 Bit), wird nur als Hash gespeichert und kann vom Unternehmen jederzeit ersetzt werden. Die Datenbankdatei liegt in einem Verzeichnis, das per Serverregel für jeden Webzugriff gesperrt ist; die Sperre wird nach jeder Aktualisierung geprüft.
TrennungskontrolleDie Daten werden nur für die Zeiterfassung des jeweiligen Kunden verwendet; keine Auswertungen über Kunden hinweg, keine Nutzung für eigene Zwecke oder Werbung.
WeitergabekontrolleÜbertragung nur verschlüsselt (HTTPS, Weiterleitung von http auf https). Exporte (PDF, CSV) werden auf Anforderung erzeugt und ausgeliefert, nicht auf dem Server abgelegt.
EingabekontrolleJeder Zeiteintrag trägt den Zeitpunkt der Erfassung und wer ihn erfasst hat. Jede Änderung erzeugt einen Eintrag im Änderungsprotokoll (wer, wann, alter und neuer Wert); das Protokoll kann nur ergänzt, nicht geändert werden.
VerfügbarkeitWöchentliche Sicherung der Datenbank in ein gesperrtes Verzeichnis, vier Generationen, danach Überschreiben; zusätzlich die Sicherungen des Hosters.
DatensparsamkeitBeschäftigte brauchen weder Konto noch E-Mail-Adresse; Pflicht ist nur ein Name oder Kürzel. Keine Standort-, Geräte-, Aktivitäts- oder Leistungsdaten.
ProtokolleKeine Tracking-Dienste. Die Reichweitenmessung der Website arbeitet ohne Cookies und ohne IP-Adressen und erfasst keine Daten innerhalb des Produkts.
OrganisationZugriff auf Kundendaten nur zur Störungsbehebung oder auf Weisung des Kunden. Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an den Kunden unverzüglich. Überprüfung dieser Maßnahmen bei jeder wesentlichen Änderung des Produkts, mindestens jährlich.

2. Löschkonzept

DatenLöschfristAuslöser
Zeiteinträge und ÄnderungsprotokollEnde des laufenden Kalenderjahrs plus zwei Jahre (Voreinstellung, das Unternehmen kann die Frist verlängern)automatischer Löschlauf
Beschäftigte (Name, Eintragslink)zusammen mit ihren letzten Zeiteinträgen; ohne Einträge 30 Tage nach dem Ende der Beschäftigungautomatischer Löschlauf
Alle Daten eines Kontos nach Kündigung30 Tage nach Vertragsende (Zeit für den Export)Kündigung
Testkonto ohne Abschluss30 Tage nach Ende des Tests, vorher Hinweis mit Exportmöglichkeitautomatischer Löschlauf
Sicherungenwerden nach vier Wochen überschrieben; gelöschte Daten verschwinden spätestens dann auch dortRotation
Rechnungs- und Zahlungsdaten des Kundengesetzliche Aufbewahrungsfristen (HGB, AO), außerhalb des Produkts–

Die Aufbewahrungspflicht für Arbeitszeitaufzeichnungen (zum Beispiel § 17 MiLoG, § 16 ArbZG) liegt beim Arbeitgeber. Bitte exportieren Sie Ihre Stundenzettel vor einer Kündigung oder vor dem Ende eines Tests.

3. Unterauftragsverarbeiter

DienstleisterLeistungOrt
ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich, Hauptstraße 68, 02742 FriedersdorfHosting von Anwendung und Datenbank, Versand der SystemmailsDeutschland; Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO besteht

Über neue Unterauftragsverarbeiter informieren wir unsere Kunden vorher (siehe AVV, § 6).