Minijob-Stundenzettel nach § 17 MiLoG

Aufzeichnungspflicht bei Minijobs: was, bis wann, wie lange

Stand: 12. Oktober 2026 · Überblick mit Quellen, keine Rechtsberatung

Kurz gesagt

Die Rechtsgrundlage

§ 17 Abs. 1 Mindestlohngesetz verpflichtet Arbeitgeber, die geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 SGB IV beschäftigen oder in einer Branche nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz tätig sind, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren (Gesetzestext).

Zu den Branchen nach § 2a SchwarzArbG gehören unter anderem das Baugewerbe, das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, die Personenbeförderung, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Gebäudereinigung, Messebau, Fleischwirtschaft, Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie Friseur- und Kosmetikbetriebe (Gesetzestext). Dort gilt die Aufzeichnungspflicht für alle Beschäftigten, nicht nur für Minijobber.

Ausnahmen

Alle Ausnahmen im Überblick, auch für mobile Tätigkeiten

Und die allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung?

Daneben hat das Bundesarbeitsgericht 2022 entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen (BAG, 1 ABR 22/21). Die Erfassung muss nach dem Beschluss nicht zwingend elektronisch erfolgen. Das Bundesarbeitsministerium bestätigt, dass es derzeit keine Formvorschrift gibt (BMAS, FAQ). Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag eine Pflicht zur elektronischen Erfassung; ein Gesetz gibt es dazu noch nicht (Stand: 12. Oktober 2026).

So zählen Sie die 7-Tage-Frist und so lange bewahren Sie auf

Was gehört praktisch auf den Stundenzettel?

AngabeWarum
Datum, Beginn, Endeverlangt § 17 MiLoG
Dauer (nach Abzug der Pause)verlangt § 17 MiLoG
Pausemacht die Dauer nachvollziehbar (Pausenregeln im Minijob)
Aufgezeichnet amzeigt, dass die Sieben-Tage-Frist eingehalten wurde
Korrekturen sichtbar lassenAufzeichnungen bleiben nachvollziehbar

Kostenlose Vorlage zum Ausdrucken oder als CSV

Papier, Tabelle oder Software?

Alle drei sind nach geltendem Recht möglich. Papier ist schnell begonnen, aber Zettel gehen verloren und müssen abgetippt werden. Eine Tabelle rechnet, zeigt aber nicht, wer wann etwas geändert hat. Eine Software wie Minijob-Stundenzettel nach § 17 MiLoG lässt Beschäftigte selbst eintragen, erinnert an die Frist und protokolliert jede Änderung.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihr Lohnbüro, Ihre Steuerberatung oder Rechtsberatung.