Aushilfen am Wochenende in der Gastronomie: was auf den Stundenzettel gehört
Stand: 19. Oktober 2026 · Überblick mit Quellen, keine Rechtsberatung
Kurz gesagt
- In Gaststätten und Beherbergungsbetrieben müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für alle Beschäftigten aufgezeichnet werden, nicht nur für Minijobber – spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages, zwei Jahre aufbewahren.
- Eine Schicht über Mitternacht steht als eine Zeile beim Tag, an dem sie begonnen hat.
- Bei geteilten Diensten (Mittag und Abend) jeden Block mit Beginn und Ende eintragen, die Dauer ist die Summe.
- Zwischen zwei Schichten liegen grundsätzlich 11 Stunden Ruhezeit; Gaststätten dürfen auf 10 Stunden kürzen, wenn das innerhalb eines Monats oder von vier Wochen ausgeglichen wird.
- Sonntagsarbeit ist in der Gastronomie erlaubt, aber 15 Sonntage im Jahr bleiben frei und es gibt einen Ersatzruhetag.
- Neue Aushilfen werden spätestens bei Arbeitsbeginn gemeldet (Sofortmeldung) und müssen ihren Ausweis dabeihaben.
Warum die Gastronomie strenger dran ist
§ 17 MiLoG gilt für zwei Gruppen: für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 SGB IV (Minijobs mit geringem Verdienst und kurzfristige Beschäftigungen) und für alle Beschäftigten in den Branchen, die § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nennt. Das „Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe“ steht dort ausdrücklich (§ 2a Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG).
Der Arbeitgeber ist danach verpflichtet, „Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre … aufzubewahren“ (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Für ein Restaurant, eine Bar oder eine Pension heißt das: Der Stundenzettel ist Pflicht für die Minijobberin am Samstagabend genauso wie für die Teilzeitkraft in der Küche. Auch die kurzfristige Aushilfe für das Stadtfest-Wochenende gehört dazu.
Die Unterlagen müssen im Inland und auf Deutsch bereitliegen, auf Verlangen der Prüfbehörde auch am Ort der Beschäftigung (§ 17 Abs. 2 MiLoG). Prüfungen durch den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) finden in der Gastronomie oft während des laufenden Betriebs statt, also gerade am Wochenende. Wer die Stundenzettel nur im Steuerbüro hat, sollte sie deshalb auch im Betrieb vorzeigen können.
Schicht über Mitternacht
Viele Wochenendschichten enden nach 24 Uhr. Am einfachsten ist es, die Schicht als eine Zeile beim Tag des Beginns einzutragen und das Ende mit Uhrzeit anzugeben. Die Dauer wird über Mitternacht gerechnet: Beginn 18:00, Ende 01:30, Pause 30 Minuten ergibt 7:00 Stunden. Die 7-Tage-Frist zählt ab dem Tag der Arbeitsleistung; sicher sind Sie, wenn Sie vom Tag des Schichtbeginns aus rechnen (7-Tage-Frist und Aufbewahrung).
Geteilter Dienst
Ein Mittagsservice von 11:30 bis 14:30 und ein Abendservice von 18:00 bis 22:30 ergeben 7:30 Stunden Arbeitszeit. Das Gesetz nennt nur Beginn, Ende und Dauer des Tages. Tragen Sie trotzdem beide Blöcke mit Beginn und Ende ein. Steht da nur „11:30 bis 22:30, Dauer 7:30“, kann niemand mehr nachvollziehen, wie die drei Stunden dazwischen zustande kommen. Ob die Unterbrechung als Pause zählt, ist eine andere Frage; mehr dazu unter Pausen im Minijob.
Ruhezeit zwischen Samstag und Sonntag
Nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit braucht jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer „eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden“ (§ 5 Abs. 1 ArbZG). In „Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung“ kann die Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzt werden, „wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird“ (§ 5 Abs. 2 ArbZG). Tarifverträge können weitere Abweichungen erlauben.
| Datum | Beginn | Ende | Pause | Dauer | Ruhezeit danach |
|---|---|---|---|---|---|
| Sa, 7.11.2026 | 18:00 | 01:30 | 0:30 | 7:00 | bis So 11:00 = 9:30 |
| So, 8.11.2026 | 11:00 | 16:00 | 0:00 | 5:00 |
Das Beispiel zeigt die typische Wochenendfalle: Wer nach dem Samstagabend am Sonntag zum Mittagsservice eingeteilt ist, hat nur 9:30 Stunden Ruhe. Das sind weniger als die 10 Stunden, die eine Gaststätte höchstens kürzen darf. Ein Beginn um 11:30 wäre mit 10 Stunden die äußerste Grenze. Die Verkürzung muss dann ausgeglichen werden, etwa mit 12 Stunden Ruhe vor einer anderen Schicht. An den Uhrzeiten auf dem Stundenzettel kann man das ablesen.
Arbeit am Sonntag und an Feiertagen
Grundsätzlich ruht die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. In „Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung“ dürfen Beschäftigte aber auch dann arbeiten, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG). Dafür gelten Grenzen (§ 11 ArbZG):
- „Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.“ (§ 11 Abs. 1)
- Wer an einem Sonntag arbeitet, bekommt einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen; nach einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, innerhalb von acht Wochen (§ 11 Abs. 3).
- Der Ersatzruhetag soll unmittelbar mit einer Ruhezeit nach § 5 verbunden werden (§ 11 Abs. 4).
Bei einer Aushilfe, die nur am Wochenende kommt und unter der Woche nicht arbeitet, ist der Ersatzruhetag meist ohnehin gegeben. Die 15 freien Sonntage muss der Betrieb aber auch bei ihr im Blick behalten. Ein Stundenzettel mit Wochentag zeigt das auf einen Blick. Für Jugendliche unter 18 gelten bei Wochenend- und Abendarbeit eigene, strengere Regeln aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Vor der ersten Schicht: Sofortmeldung und Ausweis
- Sofortmeldung: Arbeitgeber im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe melden den Tag des Beschäftigungsbeginns „spätestens bei dessen Aufnahme“ an die Datenstelle der Rentenversicherung (§ 28a Abs. 4 SGB IV). Das Gesetz knüpft an die Branche an, nicht an die Art der Beschäftigung. Es gilt also auch für die Aushilfe, die nur an einem Wochenende einspringt. Wie die Meldung technisch abgegeben wird, regelt Ihr Lohnbüro.
- Ausweis: Wer in der Gastronomie arbeitet, muss Personalausweis, Pass oder Ausweisersatz mitführen und dem Zoll auf Verlangen vorlegen. Der Arbeitgeber muss jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer vorher „nachweislich und schriftlich“ darauf hinweisen und diesen Hinweis aufbewahren (§ 2a Abs. 1 und 2 SchwarzArbG).
Praxis: so bleibt der Stundenzettel am Wochenende vollständig
- Uhrzeiten direkt nach der Schicht eintragen, nicht erst am Montag aus dem Gedächtnis. Die Frist erlaubt sieben Tage, die Genauigkeit leidet aber schon nach einem.
- Bei Aushilfen, die selten kommen, hilft ein fester Ort: Zettel an der Kasse, Vorlage im Büro oder ein Link auf dem Handy.
- Änderungen nachvollziehbar halten: alter Wert, neuer Wert, wer und wann.
- Die Aufzeichnung muss nicht unterschrieben werden. Viele Betriebe lassen den Monat trotzdem gegenzeichnen (Form, Unterschrift, Excel).
Kostenlose Vorlage zum Ausdrucken oder als CSV, auch als Monatsblatt mit Datum · Minijob-Stundenzettel nach § 17 MiLoG: Aushilfen tragen Beginn, Ende und Pause nach der Schicht selbst per Link auf dem Handy ein. Schichten über Mitternacht werden richtig gerechnet, und am Monatsende gibt es den Stundenzettel als PDF oder CSV. Das Programm gibt nur Hinweise, die Verantwortung bleibt beim Betrieb.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnberatung. Tarifverträge (etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe) und Betriebsvereinbarungen können abweichende Regeln enthalten. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihr Lohnbüro, Ihre Steuerberatung oder Rechtsberatung.