Minijob-Stundenzettel nach § 17 MiLoG

Pausen im Minijob: was gilt und wie sie auf den Stundenzettel kommen

Stand: 17. Oktober 2026 · Überblick mit Quellen, keine Rechtsberatung

Kurz gesagt

Gelten die Pausenregeln auch für Minijobber?

Ja. Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet nicht nach Voll-, Teilzeit oder Minijob; es gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Entscheidend ist allein, wie lange an einem Tag gearbeitet wird. Weil viele Minijobs aus kurzen Einsätzen bestehen, ist eine Pause oft gar nicht vorgeschrieben – bei längeren Schichten etwa am Wochenende, in der Gastronomie oder bei Aushilfen im Einzelhandel aber schon.

Was das Gesetz verlangt

§ 4 Arbeitszeitgesetz lautet: „Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“ (§ 4 ArbZG)

Drei Punkte stecken darin:

Übersicht: Pausen nach Arbeitszeit

Arbeitszeit am Tag (ohne Pausen)Erwachsene (§ 4 ArbZG)Jugendliche unter 18 (§ 11 JArbSchG)
bis 4,5 Stundenkeine Pflichtpausekeine Pflichtpause
mehr als 4,5 bis 6 Stundenkeine Pflichtpausemindestens 30 Minuten
mehr als 6 bis 9 Stundenmindestens 30 Minutenmindestens 60 Minuten
mehr als 9 Stundenmindestens 45 Minuten(Jugendliche dürfen grundsätzlich höchstens 8 Stunden täglich arbeiten)

Für Jugendliche gilt außerdem: Als Pause zählt nur eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten, die Pause liegt frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende, und länger als 4,5 Stunden am Stück darf nicht gearbeitet werden (§ 11 JArbSchG). Schülerinnen und Schüler im Minijob sind deshalb ein Fall, bei dem die Pause schon bei kurzen Schichten Pflicht ist.

Gehört die Pause zur Arbeitszeit?

Nein. Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist „die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen“ (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Ob eine Pause bezahlt wird, regeln Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag; für die Aufzeichnung nach § 17 MiLoG zählt die tatsächliche Arbeitszeit. Das hat beim Minijob direkte Folgen: Aus den aufgezeichneten Stunden ergibt sich, ob der Mindestlohn gezahlt und die Verdienstgrenze eingehalten wird – wie hoch diese ist und wie sie berechnet wird, klärt Ihr Lohnbüro.

So kommt die Pause auf den Stundenzettel

§ 17 MiLoG verlangt Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit (Aufzeichnungspflicht bei Minijobs). Die Dauer ist die Zeit von Beginn bis Ende abzüglich der Pausen. Praktisch bewährt sich eine eigene Spalte „Pause“:

DatumBeginnEndePauseDauer
Sa, 7.11.202610:0014:300:004:30
So, 8.11.202611:0018:000:306:30
Fr, 13.11.202616:0022:150:156:00

Die dritte Zeile zeigt eine typische Falle: 6:15 Stunden Anwesenheit, davon 15 Minuten Pause, ergeben genau 6 Stunden Arbeitszeit – damit ist nach § 4 ArbZG keine Pause vorgeschrieben. Wären es ohne Pause 6:15 Stunden Arbeit gewesen, hätte es mindestens 30 Minuten Pause gebraucht.

Tipps für die Praxis:

Und die Ruhezeit zwischen zwei Schichten?

Unabhängig von den Pausen muss zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen; für einige Branchen wie Gaststätten gibt es Abweichungen (§ 5 ArbZG). Wer abends bis 23 Uhr arbeitet, sollte am nächsten Morgen also in der Regel nicht vor 10 Uhr wieder eingeteilt werden.

Gilt das auch nach einer Reform des Arbeitszeitgesetzes?

Die Bundesregierung plant eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes (unter anderem eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit). Zum Stand dieses Artikels ist sie nicht beschlossen; es gilt der oben zitierte Wortlaut. Die Aufzeichnungspflicht für Minijobs nach § 17 MiLoG ist davon unabhängig.

Kostenlose Vorlage mit Pausenspalte zum Ausdrucken oder als CSV · Minijob-Stundenzettel nach § 17 MiLoG: Beschäftigte tragen Beginn, Ende und Pause selbst per Link ein, die Dauer wird ohne Pausen berechnet, und bei mehr als sechs Stunden ohne ausreichende Pause erscheint ein Hinweis – nur als Hinweis, die Verantwortung bleibt beim Betrieb.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnberatung. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichende Regeln enthalten. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihr Lohnbüro, Ihre Steuerberatung oder Rechtsberatung.